Städtebau befasst sich mit der Gestaltung und dem Zusammenspiel von Gebäudegruppen, Siedlungen, Stadtteilen und den öffentlichen Räumen. Städtebau ist der sichtbare Teil der Stadtplanung und umfasst alle erlebbaren und gestalterischen Aspekte.
Aufgabe der Stadtplanung ist die nachhaltige städtebauliche Entwicklung von Städte und Gemeinden. Dabei sind die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Darüber hinaus gilt es, unter Berücksichtigung gewachsener ortsprägender Strukturen die städtebauliche Gestaltung, das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten, sanieren, ergänzen und entwickelt. Dabei erhalten Denkmalpflege, Landschaftsarchitektur und Architektur eine zunehmende Bedeutung im Rahmen der Stadtplanung und des Stadtumbaus.
In Deutschland bildet das Baugesetzbuch (BauGB) Gesetzliche Grundlage für stadtplanerisches Handeln. Hier wird werden das „Allgemeinen Städtebaurecht” und dem „Besonderen Städtebaurecht” unterschieden. In dem allgemeinen Städtebaurecht wird die Aufstellung verschiedener Pläne wie z.B.: Flächennutzungsplan (FNP) und Bebauungsplan (B-Plan) geregelt. Das Besondere Städtebaurecht regelt die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, des Stadtumbaus, und des Städtebaulichen Denkmalschutzes. Es legt die Rahmenbedingungen für weitere städtebauliche private Initiativen fest.
Das städtebauliche Leistungsprofil von FÜRST ARCHITECTS GmbH umfasst das Erstellen von
- Untersuchungen zur Umwidmungen von Flächen
- Sanierungskonzepten
- Revitalisierungsstudien
- Nutzungsuntersuchungen
wie auch Planungen zu denen
- Masterplan
- Rahmenpläne
- Entwicklungspläne
gehören.














